EURATOM-Vertrag endlich kündigen!

NaturFreunde Deutschlands fordern Abkehr von der Atomförderung

Anlässlich der Genehmigung der Subventionierung des britischen AKW-Neubaus Hinkley Point C durch die EU-Kommission auf der Grundlage des Atomfördervertrags EURATOM erklärt Uwe Hiksch, Mitglied des Bundesvorstandes der NaturFreunde Deutschlands:

Die Begründung der skandalösen Subventionierung des Neubaus des AKW Hinkley Point C mit dem Atomfördervertrag EURATOM macht deutlich, dass dieser Vertrag endlich verschwinden muss. Die NaturFreunde Deutschlands fordern die Bundesregierung auf, wirksame Schritte zu unternehmen, damit der EURATOM-Vertrag gekündigt wird.

EURATOM-Vertrag als Relikt aus Zeiten absoluter Technikgläubigkeit
In der Präambel des Vertrages steht, dass „die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt darstellt“. Weiter wird als Ziel des EURATOM-Vertrags „die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie (…), welche die Energieerzeugung erweitert, die Technik modernisiert“ festgeschrieben.

Der EURATOM-Vertrag ist ein Relikt aus einer Zeit, in der absolute Technikgläubigkeit das Denken der Menschen beherrschte. Die offensichtlichen Gefahren durch die Atomkraft und die weiterhin ungeklärte Atommüllfrage wurden vom Wunsch nach endloser und billiger Energie verdrängt, was zu einer massiven Förderung der Atomkraft führte. Nach Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima aber wissen wir, wie fatal dieses Denken ist. Die NaturFreunde erwarten, dass Deutschland in Zukunft jegliche Zahlung für die Finanzierung von Atomprogrammen verweigert.

Deshalb fordern die NaturFreunde Deutschlands

  • dass EURATOM schnellstmöglich aufgelöst wird;
  • dass ein neuer europäischer Vertrag geschlossen wird, auf dessen Grundlage erneuerbare Energien gefördert und erhebliche Energieeinsparungen in ganz Europa durchgesetzt werden;
  • dass die europäischen Verträge so geändert werden, dass darin das Verbot der Nutzung von Atomtechnologien für militärische Zwecke sowie zur Energiegewinnung als Grundlage der Europäischen Union festgeschrieben wird;
  • dass Deutschland seine Mitgliedschaft in EURATOM kündigt, wenn eine Auflösung innerhalb der EURATOM-Mitgliedsstaaten nicht durchsetzbar ist.

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