Wie sanierungsbedürftig sind fünf Millionen Einfamilienhäuser?

WISO-Beitrag zur Dioxinbelastung, Empfehlung des Umweltministeriums: lüften

Fünf bis sechs Millionen Häuser in Deutschland mussten ehemals gültigen Normen zufolge mit bioziden Holzschutzmitteln behandelt werden. Die Raumluft-Messungen in einem Dachstuhl wiesen kürzlich extrem hohe Nervengift-Werte sowie Dioxinbelastungen nach. Das Gebäude wurde zum Sanierungsfall. Das Problem: Dachstühle werden mittlerweile gedämmt und die Schadstoffe damit luftdicht verpackt. Der Bundesfachbeirat Umweltschutz und Normung der NaturFreunde Deutschlands informierte die Bundesregierung über das Problem, das Umweltministerium wiegelte jedoch ab: Man sehe keinen Handlungsbedarf, empfehle aber vorsorgliches Lüften. Das ZDF berichtet in der Sendung WISO am Montag, dem 15. Februar 2016 um 19:25 Uhr.

2015 wurden bei Messungen eines Wohnhauses in der Nähe von Bremen extrem hohe Belastungen unter anderem durch Polychlorierte Naphthaline (PCN), Pentachlorphenol (PCP) sowie Lindan gefunden – 60 Jahre nach der Anwendung entsprechender Holzschutzmittel. Die ebenfalls gemessenen Dioxinwerte – einem der giftigsten Stoffe, den die Menschheit jemals geschaffen hat – rissen sogar den NATO-Grenzwert für Kampfstoffe. Das untersuchte Haus wurde zum Sanierungsfall und mittlerweile zur Hälfte abgerissen.

Das größte Umweltstrafverfahren der deutschen Justizgeschichte

Dieses Schicksal dürfte fünf bis sechs Millionen weitere Gebäude in der Bundesrepublik betreffen, denn zwischen den Jahren 1956 und 1989 mussten nach rechtsgültigen Normen alle damals neu erstellten Gebäude mit bioziden Holzschutzmitteln behandelt werden. Die Verwendung dieser lebensabtötenden Holzschutzmittel führte in den 80er Jahren im sogenannten Xylamon-Prozess zum größten Umweltstrafverfahren der deutschen Justizgeschichte.

So gefährlich sind die Holzschutzmittelbestandteile

Die stark gesundheitsschädlichen Holzschutzmittelbestandteile PCP, PCN und Lindan können zur Reizung der Schleimhäute, Übelkeit, Erbrechen, Muskelschwäche und in schweren Fällen zu Überhitzung, Krampfanfällen und Atemlähmung führen. Bei langfristiger Exposition können Gewichtsverlust, Leber-, Nieren- und Knochenmarkschäden auftreten.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung der Weltgesundheitsorganisation hat Lindan erst im Juni 2015 als „krebserregend bei Menschen“ eingestuft. Lindan steht ferner im Verdacht, bei Überschreitung der Normalwerte Veränderung der inneren Organe, der Blutbildung, Multiple Sklerose oder Nervenschädigungen auslösen zu können. Betroffen sind auch Hausbewohner, die dem als Holzschutzmittel verwendeten Lindan über die Atemluft ausgesetzt sind.

Dämmung schließt Nervengifte luftdicht ein
Bedenkt man nun, dass diese Häuser derzeit mit milliardenschweren Förderprogrammen gedämmt und damit luftdicht abgeschlossen werden und dass sich durchschnittliche Bundesbürger zu mehr als 80 Prozent in Innenräumen aufhalten, wird die Problemlage klar.

Das Umweltministerium erklärte zwischenzeitlich auf Nachfrage, man habe keine Kenntnisse über Dioxine in Holzschutzmitteln und sehe keinen Handlungsbedarf, aber man könne ja lüften. Dabei weist das Umweltbundesamt online selbst darauf hin, dass PCP häufig mit Dioxin verunreinigt sei. Zudem darf man bei solchen Dioxinwerten überhaupt nicht lüften. Das verbietet die sogenannte „TA Luft“ des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die die Reinheit der Außenluft regelt. Die durch die Holzschutzmittel verunreinigte Luft ist schlicht zu giftig für die Außenluft. Warum also taktiert das Umweltministerium?

Ist die Wärmeschutzverordnung betroffen, werden die Xylamon-Akten sicher verwahrt?

Der Bundesfachbeirat Umweltschutz und Normung fragte die Bundesregierung unter anderem auch, ob die Förderbedingungen für Dämmungen zukünftig ein vorheriges Schadstoffscreening vorsehen sollen und ob bis zur Klärung dieser Problematik die Wärmeschutzverordnung vorläufig außer Kraft gesetzt werden wird. Zudem: Werden die hier sicherlich auch relevanten bundeseigenen Akten aus dem Xylamon-Prozess sicher verwahrt?

Auch hier antwortete die Bundesregierung nicht zum Verbleib der bundeseigenen Akten, sondern erwähnte nur die der Staatsanwaltschaft, die in Wiesbaden im hessischen Staatsarchiv verwahrt werden.

Der ZDF-WISO-Beitrag am Montag, dem 15. Februar.2016 um 19:25 Uhr dürfte der Aufklärung des Problems einen neuen Schub verleihen. Denn die Betroffenen müssen über die immensen Gefahren aufgeklärt werden und brauchen Unterstützung bei der Sanierung.
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Karl-Jürgen Prull
Bundesfachbeirat Umweltschutz und Normung
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