Kein Aufweichen der Gentechnikregulierung

Ein Beschluss des 32. Bundeskongresses der NaturFreunde Deutschlands, der vom 25.–27. April 2025 in Kaiserslautern tagte

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Der NaturFreunde-Standpunkt ist klar: Die Neue Gentechnik (NGT) ist Gentechnik, auch wenn eine mächtige Lobby versucht, mit dem verharmlosenden Begriff „Neue Züchtungstechnik“ den Unterschied zu konventioneller Züchtung zu verwischen. Die als „Gen­schere“ bezeichnete CRISPR/CAS-Methode schneidet zwar gezielt die DNA aus. Es ist jedoch viel zu wenig über Wechselwirkungen bekannt, so dass unbeab­sichtigte, unerwünschte Effekte nicht auszuschlie­ßen sind.

Alle Gentechnik-Verfahren müssen weiter strikt re­guliert werden. Bisher fällt auf EU-Ebene die CRISPR/
CAS-Methode unter Gentechnik und unterliegt damit den sehr sinnvollen Regulierungen. Doch diese Re­gulierungen sollen nun aufgeweicht werden.

Im Juli 2023 hat die EU-Kommission einen Verord­nungsvorschlag eingereicht, der darauf abzielt, dass Produkte aus Neuen Gentechniken nicht mehr als Gentechnik bezeichnet und auch nicht mehr ent­sprechend reguliert werden sollen. Das Europäische Parlament hat im Februar 2024 dem Vorschlag zuge­stimmt. Der Agrarminister*innenrat hingegen konnte sich nicht einigen. Aus diesem Grund wird über den Vorschlag der Kommission weiter diskutiert. Die amtierende Ratspräsidentschaft plant in der ersten Jah­reshälfte in 2025 einen Kompromiss zu finden. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres 2025 der Verordnungsvorschlag angenommen wird.

Die NaturFreunde Deutschlands lehnen den EU-Kommissionsvorschlag ab. Die NaturFreunde wer­den sich aktiv an EU-Abgeordnete in ihren Wahlkrei­sen und an Bundestagsabgeordnete wenden, um ihre Position deutlich zu machen.

Nur so können die Umwelt, die Verbraucher*innen sowie die gentechnikfreie Landwirtschaft vor gen­technikveränderten Lebensmitteln geschützt werden.

Die NaturFreunde fordern daher:

  • Der im Jahr 2023 von der EU-Kommission vorge­legte Verordnungsvorschlag zur Deregulierung von Gentechnik muss abgelehnt werden. Entsprechend dem europäischen Vorsorgeprinzip und dem Um­welt- und im Einklang mit Verbraucher*innen­schutz müssen die Neuen Gentechniken weiter­hin als Gentechnik eingestuft werden und einem verpflichtenden Prüfungsverfahren unterliegen, da es zu viele offene Fragen zum Risiko gibt.
  • Aus NGT-Pflanzen hergestellte Lebens- und Fut­termittel müssen gekennzeichnet werden. Nur so ist die Wahlfreiheit der Konsument*innen ge­währleistet.
  • Auch für die NGT muss die EU-Freisetzungsricht­linie mit Genehmigungspflicht gelten. Denn nur so kann eine umfassende Risikobewertung, die Rückverfolgbarkeit und die Kennzeichnung ga­rantiert werden. Das deutsche Gentechnikrecht sollte erhalten bleiben, da es zusätzlich die Erfas­sung in einem öffentlich zugänglichen Standort­register und Haftungsregeln enthält. Einmal frei­gesetzte NGT-Pflanzen können nicht mehr zu­rückgeholt werden.
  • Entsprechend dem Verursacher*innenprinzip muss eine Haftung für Schäden durch Kontamination gewährleistet sein. Verursacher*innen könnten nicht mehr belangt werden, wenn NGT-Pflanzen ohne Zulassungsverpflichtung unkontrollierbar in die Umwelt gelangen würden und Einkreuzun­gen sowie Vermischungen stattfinden, wodurch eine Koexistenz verhindert wird.
  • Die bäuerliche Landwirtschaft muss davor ge­schützt werden, dass das Saatgut und damit un­sere Lebensgrundlagen infolge Patentierungen in den Händen weniger Großkonzerne liegt. Gefähr­liche Abhängigkeiten wären sonst die Folge.

Übermittlung an deutsche Gruppen der demokrati­schen Fraktionen im Europäischen Parlament und an die NaturFreunde Internationale.

www.bundeskongress.naturfreunde.de