Das Recht auf angemessene Nahrung ist ein Menschenrecht. Die Staaten der Welt stehen völkerrechtlich in der Pflicht, die notwendigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Jeder Mensch hat das Recht auf angemessene, ausreichende und gesunde Nahrung – so steht es in Artikel 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. 162 Staaten haben sich völkerrechtlich verpflichtet, das Menschenrecht auf Nahrung zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Trotzdem hungern 735 Millionen Menschen. Die globale Landwirtschaft produziert genug Nahrung für alle, doch die ist extrem ungleich verteilt. Wer Geld hat, kann sich gesunde Lebensmittel leisten. Wer kein Geld hat, hungert oder ernährt sich schlecht.
Einführung: Uwe Hiksch, NaturFreunde Deutschalnds
Die Veranstaltung wird von der Landeszentrale für politische Bildung gefördert.
Zoom-Link: https://zoom.us/j/526339150
NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902