Trainer*in B - Alpinklettern

Der*die Alpinkletter*in überwindet Felswände im alpinen Gelände. Unerlässlich ist dabei die Beherrschung der erforderlichen Seil- und Sicherungstechnik. Zwischensicherungen sind oft selbst zu legen und die Wegfindung ist Voraussetzung zum Gelingen der Tour. Im Vergleich zum Sportkelttern gehört die Beurteilung des Gebirgswetters zu den Grundlagen.

Wer den Trainer*in C - Bergsteigen mit Theorielehrgang Alpin und den Bergrettungslehrgang durchlaufen hat, kann sich für den Ausbildungslehrgang zum*zur Trainer*in B – Alpinklettern anmelden. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs ist man "Trainer*in B - Alpinklettern" und kann Seilschaften im alpinen Klettergelände führen.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen: 
Spezielle Anforderungen: 
  • Erfahrung aus alpinen Klettertouren mit Schwierigkeitsgrad V (UIAA) auch als Seilerste*r
  • Beherrschung des Schwierigkeitsgrades VI (UIAA) im alpinen Gelände
notwendige Ausrüstung: 
  • 1 Duoseil oder Einfachseil, 50 m
  • Hüftgurt (optional mit Brustgurt)
  • Bergsteigerschutzhelm
  • 2 HMS-Karabiner (Safe-Lock)
  • 10 Kletterkarabiner mit Expressschlingen
  • 2 Schraubkarabiner
  • 2-3 Schulterschlingen 60 cm und 120 cm (Standplatzschlingen)
  • diverse Bandschlingen
  • 2-3 Felshaken (sortiert)
  • 1 Satz Klemmkeile
  • Abseilachter
  • Kletterschuhe (für Zu- und Abstiege sind Schuhe mit Profilsohle Pflicht)
  • Felshammer
  • Erste-Hilfe-Material
  • restliche Ausrüstung und Bekleidung wie Trainer*in C - Bergsteigen Teil I:Fels

 

Lizenzierung: 

Mit bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden einen drei Jahre gültigen Sportausweis mit der Bezeichnung "Trainer*in B - Alpinklettern", der von der Bundesfachgruppe Bergsport der NaturFreunde Deutschlands ausgestellt wird.

Ein gültiger Sportausweis ist auch die Grundlage für den erweiterten Versicherungsschutz der NaturFreunde Deutschlands. Denn für alle Trainer*innen- und Übungsleiter*innen mit gültigem Sportausweis besteht neben einer Unfall- und Verbandshaftpflichtversicherung eine zusätzliche Strafrechtsschutzversicherung, sofern sie ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.

Für die Verlängerung der Lizenz ist mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung nötig