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01.04.2015 |
Bei der Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungen hat sich Folgendes geändert:
Musste bisher ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden, ist es seit dem 1. April eine „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ mit 9 Lerneinheiten gemäß den „Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- & Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe.
Diese „Ausbildung“ – bitte achtet bei eurer Kurswahl auf einen Abschluss mit exakt diesem Begriff – darf zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Bisher eingereichte Erste-Hilfe-Nachweise behalten ihre Gültigkeit.
Rückfragen
Bundesfachbereich Natursport
Bundesgeschäftsstelle
Eveline Steller
(030) 29 77 32 63
sport@naturfreunde.de