Änderungen in der Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungen

Bei der Anerkennung von Erste-Hilfe-Ausbildungen hat sich Folgendes geändert:

Musste bisher ein 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden, ist es seit dem 1. April eine „Erste-Hilfe-Grundausbildung“ mit 9 Lerneinheiten gemäß den „Gemeinsamen Grundsätzen zur Aus- & Fortbildung in Erster Hilfe“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe.

Diese „Ausbildung“ – bitte achtet bei eurer Kurswahl auf einen Abschluss mit exakt diesem Begriff – darf  zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Bisher eingereichte Erste-Hilfe-Nachweise behalten ihre Gültigkeit.

Rückfragen
Bundesfachbereich Natursport
Bundesgeschäftsstelle
Eveline Steller
(030) 29 77 32 63
sport@naturfreunde.de