Die Ausbildung künstliche Kletteranlagen ist der erste Schritt auf dem Weg zum*zur Trainer*in C - Sportklettern. Mit dieser Qualifikation können Einführungskurse für künstliche Kletteranlagen angeboten sowie Trainingseinheiten für Sportklettergruppen erstellt werden.
Dauer: 7 Tage (1 x 3 Tage, 1 x 4 Tage)
Bei Rücktritt ab 20 Tage vor Lehrgangsbeginn wird eine Verwaltungsgebühr von 50 € fällig, zuzüglich eventuell anfallender Stornokosten der Unterkunft.
- Einstieg ab 16 Jahren, ab 18 Jahren eigenständige Führungen
- Mitglied der NaturFreunde (oder eines Gastverbandes)
- Erste-Hilfe-Ausbildung (9 LE, nicht älter als drei Jahre)
- Schwierigkeitsgrad VI (UIAA-Skala)
- Kletter- und Sportbekleidung
- Sportschuhe für die Halle
- Kletterschuhe
- Sportkletterhüftgurt
- Einfachseil pro 2 Teilnehmer*innen
- 2 Bandschlingen 120 cm, vernäht
- 8 Expressschlingen mit Karabinern
- 2 HMS-Karabiner (3-Wegeverschlusskarabiner)
- Sicherungsgerät (Tube) wie zum Beispiel Reverso, ATC
- soweit vorhanden Halbautomatische Sicherungsgeräte wie GriGri etc.
- Kurzprusik 5-6 mm, ca. 30 cm lang
- Erste-Hilfe-Ausstattung
Praxis
- allgemeines Konditionstraining
- Techniktraining
- Sicherungstechnik
- Sturz- und Sicherungspraxis
- Klettertaktik
Theorie
- Recht und Versicherung
- Methodik
- Sicherungstheorie
- Ausrüstungskunde
- Sicherheitsbestimmungen
- Klettern und Naturschutz
- Routenbau
Prüfung
- klettertechnisches Können
- sicherungstechnisches Können
- Lehrprobe
Mit bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden einen drei Jahre gültigen Sportausweis mit der Bezeichnung «Ausbilder*in künstliche Kletteranlagen», der von der Bundesfachgruppe Bergsport der NaturFreunde Deutschlands ausgestellt wird.
Ein gültiger Übungsleiter*innen-Ausweis ist auch die Grundlage für den erweiterten Versicherungsschutz der NaturFreunde Deutschlands. Denn für alle Übungsleiter*innen mit gültigem Übungsleiter*innen-Ausweis besteht neben einer Unfall- und Verbandshaftpflichtversicherung eine zusätzliche Strafrechtsschutzversicherung, sofern sie ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Für die Verlängerung der Lizenz ist mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung nötig.
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