„Das Verpackungsgesetz löst kein Problem“

DUH-Abfallexperte Thomas Fischer fordert mehr Engagement zur Müllvermeidung

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Was als ambitioniertes Versprechen für mehr Umweltschutz begann, wurde zu einem wirtschaftsnahen Gesetz. Ursprüngliches Ziel war, Verpackungsabfälle zu vermeiden, die Sammlung von Verpackungen aus Plastik und Metall auszuweiten und betrügerischen Verpackungsherstellern durch eine bessere Kontrolle das Handwerk zu legen.

Durch das neue Verpackungsgesetz werden zwar die Recyclingquoten an den Stand der Technik angepasst. Aber es fehlen weiterhin wirksame Lösungsansätze zur Vermeidung weiter ansteigender Müllmengen. Mit mehr als 220 Kilogramm pro Kopf und Jahr ist Deutschland europäischer Spitzenreiter beim Verpackungsmüll.

Ein Hauptgrund dafür sind die niedrigen Lizenzentgelte, die Inverkehrbringer für die Entsorgung ihrer Verpackungen an duale Systeme zahlen müssen. In einem ruinösen Wettbewerb um Großkunden sind die Lizenzentgelte gesunken und nicht gestiegen. Dadurch fehlt Unternehmen ein starker ökonomischer Anreiz, sparsam mit Ressourcen umzugehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen so ausgestaltet werden, dass Verpackungen zukünftig deutlich teurer werden.

Es ist wichtig, die wenigen Ziele des Verpackungsgesetzes umzusetzen, die Abfälle vermeiden. Hierzu zählt die Mehrwegquote von 70 Prozent für Getränkeverpackungen. Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) muss deren Erreichung, auch gegen den Widerstand des Handels, durchsetzen.

Verpackungen erhalten einen immer komplizierteren Aufbau aus unterschiedlichen Materialien und behindern Sortier- und Recyclingprozesse. Damit ein qualitativ hochwertiges Recycling garantiert werden kann, müssen sich die im Verpackungsgesetz vorgesehenen Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit unbedingt nach oben orientieren.

Zwar wird das neue Gesetz dazu führen, dass mehr recycelt wird. Allerdings werden aus alten Verpackungen nicht ohne weiteres neue. Verkaufsverpackungen werden bislang vor allem zu minderwertigeren Produkten downgecycelt. Das hat damit zu tun, dass die Anforderungen an die Herstellung von Lebensmittelverpackungen besonders hoch sind. Technisch ist die Herstellung von Recyclingmaterial für den Kontakt mit Nahrungsmitteln möglich, aber teuer. Deshalb greifen Verpackungshersteller und Handelskonzerne lieber auf Neumaterial zurück. Es ist notwendig eine Quote festzulegen, die besagt, wie viel Recyclingmaterial in neuen Verpackungen eingesetzt werden muss. Hierzu gibt es nichts Verbindliches im Verpackungsgesetz.

Angesichts knapper werdender Ressourcen reicht die Beschränkung des Recyclings auf Verpackungen nicht aus. Die Wertstoffsammlung muss ausgeweitet werden. Noch immer landen zu viele recyclingfähige Stoffe im Restmüll. Allerdings legt das Verpackungsgesetz nicht, wie ursprünglich angedacht, die Einführung einer einheitlichen Wertstofftonne fest, sondern stellt es den Städten und Landkreisen frei, diese selbstständig einzuführen. Eine flächendeckende Wertstofftonne ist vom Tisch. Bratpfannen und Plastikspielzeug werden weiterhin in der Verbrennung landen und pro Jahr mehr als 400.000 Tonnen Wertstoffe verloren gehen.

Ein Kommentar von Thomas Fischer, Leiter der Abteilung Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe